Wirtschaft und Aufbau > Internationale Integration

ht1ut4-1ht1ut4-2ht1ut4-3ht1ut4-4ht1ut4-5ht1ut4-7ht1ut4-8ht1ut4-9Wie mehrere andere Mitgliedsstaaten der OEEC vertrat auch Österreich in den späten 1950er Jahren die Idee einer gemeinsamen "großen Freihandelszone". Eine wesentliche Hürde für eine möglicherweise gesamt-westeuropäische Lösung war die Errichtung der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Diese wurde im Jänner 1958 von den "inneren Sechs" – Frankreich, Deutschland, Italien und den Benelux-Ländern – gegründet, die bereits im April 1951 die Zollunion der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) eingegangen waren. Als Ziele der EWG wurden der Abbau von Zöllen, eine gemeinsame Außenpolitik und die sukzessive Etablierung als politische Union formuliert. Siehe dazu die Zeittafel der EWG/EG/EU.

Nachdem die Verhandlungen über eine gemeinsame Freihandelszone im Dezember 1958 als gescheitert galten, unterzeichneten die "äußeren Sieben" – Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz – am 4. Jänner 1960 den Gründungsvertrag der EFTA (European Free Trade Association/Europäische Freihandelsassoziation; Finnland wurde 1961 assoziiertes und 1986 volles Mitglied der EFTA; Island trat 1970, Liechtenstein 1991 in die Freihandelsassoziation ein). Wie auch innerhalb der EWG wurde der phasenweise Abbau von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen im gemeinsamen Handelsverkehr vereinbart. Der wesentliche Unterschied zur Zollunion bestand in der Autonomie der einzelnen Mitglieder in der Außenhandelspolitik gegenüber Drittländern.

Durch den Zusammenschluss in der EFTA sollte einerseits ein wirtschaftliches Gegengewicht zur EWG entstehen, andererseits aber auch die Position der Mitgliedsstaaten in den Verhandlungen um die weiterhin angestrebte gemeinsame Freihandelszone gestärkt werden. Ein dementsprechendes Abkommens wurde schließlich 1973 unterzeichnet. 1994 begründeten die damals zwölf EG-Mitgliedsstaaten und die EFTA-Länder mit Ausnahme der Schweiz den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Österreichische Partizipationen

In der sehr ausführlichen Regierungserklärung vor dem Nationalrat betreffend die Errichtung der EFTA vom 23. März 1960 erläuterte Bundeskanzler Julius Raab die historische Entwicklung dieser Gemeinschaft sowie die Erwartungen, die die österreichische Regierung an eine Teilnahme knüpfte. Diese Rede ist Teil des nebenstehenden Aktenkonvoluts.

Ab 1960 führten die einzelnen EFTA-Staaten die Verhandlungen mit der EWG wegen einer möglichen Mitgliedschaft bzw. Assoziation auf bilateraler Ebene weiter. Österreich stellte das erste Ansuchen 1961. Als Ziel wurde die Harmonisierung der Außenzölle bei gleichzeitiger Beibehaltung einer gewissen handels- und wirtschaftspolitischen Autonomie angestrebt. Argumentiert wurde dabei vor allem mit der starken Verflechtung des österreichischen Außenhandels mit den EWG-Staaten. Die internationalen Stellungnahmen dazu waren unterschiedlich: Während sich die meisten EWG-Staaten wiederholt positiv äußerten, zweifelte die UdSSR an der Vereinbarkeit einer Assoziierung mit den Bedingungen des Staatsvertrages, hier vor allem der Neutralität. Die Verhandlungen scheiterten an einem am 8. Mai 1967 von Italien ausgesprochenen Veto. (Welche Gründe Italien dazu bewogen haben könnten, werden in der nebenstehenden diplomatischen Korrespondenz erörtert.)

Am 17. Juli 1989 stellte Österreich den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EU. Die Beitrittsverhandlungen begannen am 1. Februar 1993 und wurden von den Themen Neutralität, Landwirtschaft und Transitverkehr dominiert. Die am 12. Juni 1994 abgehaltene Volksabstimmung wurde mit einer Zustimmung von 66 Prozent entschieden. Am 1. Jänner 1995 trat Österreich der EU und dem "Schengen-Abkommen" bei und führte als Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Jänner 1999 den Euro als Währung ein.