Europarat

Die Institutionalisierung einer "europäischen Versammlung" geht auf den im Mai 1948 in Haag abgehaltenen Kongress der im selben Jahr gegründeten Europäischen Bewegung zurück. Die Idee einer politischen Union Europas konnte nicht verwirklicht werden, stattdessen unterzeichneten am 5. Mai 1949 zehn Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Großbritannien) den Londoner Vertrag zur Bildung des Europarates. Die lose Staatenvereinigung mit Sitz in Strassburg ist lediglich mit Weisungsbefugnis ausgestattete und erstrebt die Stärkung der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte im Sinne der Grundsätze und Ideale eines gemeinsamen europäischen Erbes. 1950 wurde die Europäische Konvention der Menschenrechte unterzeichnet, 1959 trat der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) in Kraft.

Österreich trat als 15. Mitglied dem Europarat bei, im Jänner 2005 zählte er 46 Mitglieder. Österreich lässt als einziger Staat die Europäische Menschenrechtskonvention als unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht auch innerstaatlich gelten.

Der Europarat verwendet dieselbe Flagge wie die Europäische Union, ist aber institutionell nicht mit ihr verbunden.