Souveränität

ht3-1ht3-2ht3-3ht3-4ht3-5Nach Ende des zweiten Weltkrieges war die Erlangung der völkerrechtlichen Souveränität das Hauptziel der österreichischen Politik. Zwar war die Wiedererrichtung der Republik bereits im April 1945 durch die provisorische Staatsregierung proklamiert worden, bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages hatte jedoch die alliierte Militärregierung die höchste Entscheidungsgewalt inne.
Auch nach dem Zweiten Kontrollabkommen mussten Verfassungsgesetze dem Alliierten Rat zur Kontrolle vorgelegt werden. In Wien war die "Komendatura" oberste Machtinstanz.

Während der zehnjährigen Besatzungszeit waren sowohl die Dauer als auch der Ausgang der Verhandlungen ungewiss. Die Verzögerungen wurden von wirtschaftlichen und territorialen Aspekten ebenso beeinflusst wie von weltpolitischen Veränderungen.

Die Internationalisierung der Stadt

Bereits in den 1940er Jahren versuchte Österreich in Absprache mit den Alliierten, sich international einzubinden; 1947 wurde der Antrag auf Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen gestellt. Die Bedeutung der UNO für Österreich wird besonders in der zeitgenössischen Medienberichterstattung sichtbar. Ab den 1960er Jahren bemühte sich Österreich, als neutraler Staat vor dem Hintergrund des Kalten Krieges eine Vermittlerrolle in der Weltpolitik einzunehmen. Gleichzeitig wurde die Stadt Wien als internationaler Verhandlungsort positioniert. Entwicklungspolitik und europäische Integration bildeten den Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik bis in die 1990er Jahre.