Identität > Vom Befreiungs- zum Nationalfeiertag

ht5ut3-1ht5ut3-2ht5ut3-3Der Nationalfeiertag, an dem das offizielle Österreich am 26. Oktober der Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes gedenkt, besteht in dieser Form als staatlicher, arbeits- und schulfreier Tag erst seit 1967. Der Blick auf die wechselhafte geschichtliche Entwicklung dieses Gedenktages zeigt ein Spiegelbild der politischen Positionen der österreichischen Parteien und Verbände.

Der "Befreiungstag" 1946-1954

Nach Kriegsende beging Österreich erstmals 1946 den Jahrestag der Befreiung Wiens durch die Rote Armee am 13. April 1945. Im Zuge der umfangreichen Feiern kam es zur Umbenennung öffentlicher Plätze. Marmortafeln erinnerten an die Rote Armee als "Befreierin Wiens". Gedenkgottesdienste wurden abgehalten und die Glocken des Rathauses wurden wieder aufgezogen. Dieser "Befreiungstag" als Tag des Gedenkens an das Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurde zuerst in Wien, später auch in anderen Bundesländern gefeiert.

Innerhalb weniger Jahre wandelte sich aber die öffentliche Meinung; der Alltag unter alliierter Besatzung überlagerte die Tatsache der Befreiung von dem NS-Regime. Waren 1946 neben den öffentlichen Gebäuden auch viele Privathäuser festlich geschmückt und beflaggt worden, ging die Begeisterung mit der Zeit zurück, bis sie mit dem Scheitern der Staatsvertragsverhandlungen bei der Berliner Konferenz 1954 ihren Tiefststand erreichte: Wie die Rathauskorrespondenz meldete, verfügte Bürgermeister Jonas, dass die Beflaggung städtischer Gebäude am 13. April zu unterbleiben habe. Die "Presse" schrieb am 13.4.: "In Österreich werden heute nur die Kommunisten flaggen, sie müssen es, das wahre Österreich aber wird Fahnen an dem Tage entfalten, an dem die fremden Truppen unser Land für immer verlassen. Denn das erst wird der Tag der Befreiung sein!" (dazu Dokument / Pressespiegel)

Die Diskussion um den 26. Oktober

Eine neue Phase der Geschichte der Feiertage begann mit den Ereignissen des Jahres 1955. Durch die Festsetzung einer 90-Tage-Frist für den Abzug der Besatzungsmächte wurde von Unterrichtsminister Heinrich Drimmel der 25. Oktober 1955 als "Tag der Fahne" vorgesehen und in den Schulen gefeiert. Ab 1956 wurde eingedenk der Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes am 26. Oktober ein Gedenktag begangen.
Dennoch galt der 26. noch nicht als Nationalfeiertag. Er war weder arbeits- noch schulfrei und die politschen Kräfte schienen sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen zu können. Die Wirtschaftsvertreter begegneten einem weiteren arbeitsfreien Tag mit Misstrauen und wollten einen Abtausch mit einem kirchlichen Feiertag erreichen, was zu heftigem Widerstand der Katholischen Kirche führte. Die Sozialdemokratie unterstützte zum Teil die Einrichtung eines Feiertages am 12. November, um der Gründung der Ersten Republik zu gedenken, und fand sich dabei auf einer gemeinsamen Linie mit Teilen des "Dritten Lagers", die sich zur Ausrufung der deutschösterreichischen Republik als Teil des Deutschen Reiches bekannten.

Erst in Reaktion auf antisemitische Vorfälle und im Zuge der politischen Diskussion um Österreichs NS-Vergangenheit im Zusammenhang mit der Affäre Borodajkewycz wurde die Debatte um eine Ablösung des "Fahnentages" durch einen "echten" arbeits- und schulfreien Nationalfeiertag wieder aufgenommen. Seit 1967 wird am 26. Oktober mit der Neutralität als abstraktem Erinnerungsort die ökonomische und politische "Erfolgsgeschichte" der Zweiten Republik gefeiert.