Konfliktzonen > Minderheiten in und aus Österreich

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Minderheiten in Österreich

Die Rechte der slowenischen Minderheit in Kärnten und in der Steiermark sowie der kroatischen Minderheit im Burgenland waren bei den Verhandlungen mit den Signatarstaaten des Staatsvertrages von Bedeutung und wurden deshalb in Artikel 7 des Staatsvertrages festgeschrieben. Nach Wegfall des außenpolitischen Druckes mit Abschluss des Staatsvertrages stellte die österreichische Regierung ihre Bemühungen für die Minderheiten zurück. Besonders betroffen waren die SlowenInnen in Kärnten. Ihre Sprache wurde mit dem Minderheitensprachen- und dem Gerichtssprachengesetz 1959 auf wenige Gebiete und praktisch nur auf den privaten Bereich beschränkt. Deutschnationale Gruppierungen wie etwa der Kärntner Heimatdienst verweigerten sich kategorisch der deutsch-slowenischen Zweisprachigkeit. Als die SPÖ-Regierung versuchte, die im Staatsvertrag vorgesehenen zweisprachigen Ortstafeln (ähnlich der Regelung in Südtirol) durchzusetzen, demontierten deutschnationale AktivistInnen die in 205 Kärntner Gemeinden aufgestellten Ortstafeln in illegalen Aktionen. Als Folge des so genannten "Ortstafelsturmes" bestimmte ab 1977 das als Dreiparteieneinigung von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossene Volksgruppengesetz (BGBl. 396/1976) die Rechtsgrundlage der Minderheiten in Österreich. Dieses Gesetz wurde jedoch von VolksgruppenvertreterInnen als unzulänglich kritisiert; es setze einzelne Bestimmungen des Art. 7 außer Kraft, lautete der Vorwurf. Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof waren die Folge. Die Minderheitenfrage taucht seither immer wieder in der innenpolitischen Diskussion auf.

Im Vergleich zur Situation in Kärnten war Kroatisch als Alltagssprache im Burgenland weitgehend akzeptiert. Roma und Sinti sind erst seit 1993 als Minderheit in Österreich anerkannt. Weitere gesetzlich anerkannte Volksgruppen sind die UngarInnen in Wien und Burgenland, die TschechInnen in Wien sowie die SlowakInnen in Wien.

Südtirol

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Alliierten die Beibehaltung des Grenzverlaufes zwischen Österreich und Italien am Brenner beschlossen. Am 5. September 1946 unterzeichneten Italiens Ministerpräsident Alcide De Gasperi und der österreichische Außenminister Karl Gruber in Paris ein nach ihnen benanntes Abkommen (auch Pariser Abkommen genannt). Dieses beinhaltete ein Autonomiestatut, das Südtirol nicht nur als italienische, sondern als internationale Angelegenheit definierte. Österreich wurde als Schutzmacht Südtirols anerkannt. Viele Punkte dieses Abkommens waren jedoch sehr unverbindlich gehalten, und die von Italien unternommenen Schritte zur Implementierung der teilweisen Autonomie Südtirols wurden von den SüdtirolerInnen selbst als unzureichend empfunden. Ab 1956 engagierte sich Österreich verstärkt für Südtirol und forderte die Einhaltung des Pariser Abkommens (Memorandum Bundeskanzler Julius Raabs vom 8. Oktober 1956). Die bilateralen Gespräche während der Jahre 1958/59 führten zu keiner Lösung. Deshalb beschloss die österreichische Regierung, die Angelegenheit vor die UNO zu bringen. Außenminister Bruno Kreisky hielt am 21. September 1959 erstmals dazu eine Rede vor der UN-Generalversammlung. Die UNO verabschiedete schließlich eine Resolution (Resolution 1497/XV), die das Pariser Abkommen bestätigte. Weitere Verhandlungen zwischen den beiden Staaten bezüglich einer Verbesserung des Südtiroler Autonomiestatus blieben erfolglos. Von 1956 bis 1969 verübte die Gruppe BAS (Befreiungsausschuss Südtirol) zahlreiche Sprengstoffanschläge, bei denen es Verletzte und Tote gab. Als Höhepunkt der Attentate gilt die als "Feuernacht" bezeichnete Nacht vom 11. auf den 12. Juni 1961. Österreich beschäftigte die UNO nun abermals mit der Südtirolfrage. Die UNO-Vollversammlung erneuerte schließlich am 28. November 1961 die Resolution des Vorjahres. In den darauf folgenden Verhandlungen zwischen den beiden Ländern wurde das so genannte Südtirol-Paket geschnürt, das ein neues, umfassenderes Autonomiestatut enthielt. Als Folge dieser Einigung vom 13. Mai 1969 verpflichtete sich Österreich in einer Erklärung vor den Vereinten Nationen, nach Erfüllung des Paketes durch die italienische Seite den Streit beizulegen. Italien zog im Gegenzug sein Veto bei den EWG-Verhandlungen mit Österreich zurück. Das neue Autonomiestatut trat am 20. Jänner 1972 in Kraft. Am 19. Juni 1992 legten Italien und Österreich ihren vor den Vereinten Nationen anhängig gewesenen Streit offiziell bei. Damit erfüllten sie die obengenannte Resolution 1497/XV von 1960. Südtirol gehört heute zu den am besten geschützten Minderheitenregionen.