Vor der Fristenregelung > Abtreibung vor Gericht


Ureilsbegründung im Fall der Hebamme Kiss Ureilsbegründung im Fall der Hebamme Kiss

Palais Auersperg 1910 Palais Auersperg 1910 Befragung Maria B. 1955 Befragung Maria B. 1955 Pressebericht zum Fall Dinhobl Pressebericht zum Fall Dinhobl Aus dem Strafakt im Fall Dinhobl Aus dem Strafakt im Fall Dinhobl

Die folgenden Fallgeschichten, die exemplarisch aus den drei ersten Jahrzehnten der Zweiten Republik bis 1975 ausgewählt sind, wurden auf der Basis der Akten der Straflandesgerichte I und II, die im Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt werden, rekonstruiert. Die Namen der involvierten Personen wurden geändert, außer wenn sie ohnehin bereits aus den zeitgenössischen Massenmedien öffentlich bekannt waren. Die Fallgeschichten repräsentieren auch die drei Orte, in denen die Schwangerschaftsabbrüche in der Zweiten Republik häufig durchgeführt wurden: die Wohnung einer (ehemaligen) Hebamme, ein privates Sanatorium und die Ordination eines Gynäkologen.

Die Hebamme

Am 11. September 1946 erstattete die 1. Frauenklinik des Wiener Allgemeinen Krankenhauses Anzeige: Am 21. August sei die ledige Friseurgehilfin Grete Moser mit Fieber und, wie sich später herausstellte, einer Sepsis eingeliefert worden. Es bestehe der Verdacht eines „artifiziellen Abortus“. Tatsächlich starb die 20-Jährige einige Tage später, am 16. September, nachdem in zwei Operationen Reste des Fötus und der Plazenta entfernt worden waren. Schon einige Tage später begannen die polizeilichen Untersuchungen. Befragt wurden beispielsweise die Zimmerfrau, bei der Moser im 20. Bezirk zur Untermiete gewohnt hatte, der Verlobte von Moser, zwei Schulfreundinnen, mit denen sie vor ihrer Spitalseinweisung Kontakt gehabt hatte, der Vater der Toten, die der Abtreibung Verdächtigte und ihre Tochter sowie eine Krankenschwester im AKH, die Moser dort gepflegt hatte.
Aus den Vernehmungsprotokollen lässt sich folgende Geschichte rekonstruieren: Grete Moser hatte ihren späteren Verlobten 1943 kennen gelernt. Die Beziehung wurde verbindlicher, als er 1944 als Soldat zur Deutschen Wehrmacht einrückte. Eine Zeitlang wohnte Grete bei den Eltern ihres Verlobten. Sie zog dort aber Anfang 1946 aus und in ein Untermietzimmer. Der Verlobte gab bei seiner Einvernahme an, er habe Grete heiraten wollen, seine Eltern seien aber dagegen gewesen, weil er sein Studium noch nicht abgeschlossen hatte. Im Juli 1946 reiste Grete für eine Zeitlang zu einer früheren Mitschülerin nach Lienz, weil diese sie eingeladen hatte, sich bei ihr von einer Erkrankung zu erholen. In Lienz musste Moser feststellen, dass sie schwanger war. Sie rief ihren Verlobten an, um ihm davon zu erzählen. Dieser bot an, sein Studium abzubrechen und eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, die junge Frau überredete ihn aber zum Weiterstudium. Die Schulfreundin gab an, dass die junge Frau verzweifelt gewesen war. Sie sei für einige Tage zurück nach Wien gefahren. Bei ihrer Rückkehr habe sie gesagt, es sei „alles in Ordnung“, sie habe sich „eine Injektion“ geben lassen. Es stellte sich allerdings heraus, dass die Injektion nicht zur Wiederherstellung der Monatsblutung führte. Moser scheint den einsamen Entschluss gefasst zu haben, ihre Schwangerschaft im August 1946 beenden zu lassen, das medizinische Gutachten, das im Laufe des Gerichtsverfahrens eingeholt wurde, nahm für den Eingriff den 17. oder 18. August 1946 an. Am 21. August brachte sie ihr Verlobter mit stark steigendem Fieber ins Krankenhaus. Dort verschlechterte sich ihr Zustand zusehends, sodass der Verlobte am 10. September ihren Vater verständigen ließ. Diesem erzählte Grete Moser, dass sie „bei einer Frau in der Wohnung“ gewesen sei, um eine Abtreibung durchführen zu lassen, und dass sie dafür 300 Schilling bezahlt habe (die als Zeugin einvernommene Tochter der später Verurteilten gab an, sie habe als bei der WÖK beschäftigte Küchengehilfin 180 Schilling monatlich verdient). Sie erinnere sich nicht mehr genau an den Namen der Frau, habe in der Wohnung aber das Foto eines Arbeitskollegen ihres Vaters bei der WÖK, Hans Zuzek, gesehen. Die Frau habe ihr erklärt, dass es sich dabei um ihren Schwiegersohn handle. Auf diese Weise geriet Agnes Kiss in die polizeilichen Ermittlungen. Die 65-jährige Witwe betreute zum damaligen Zeitpunkt ihre drei Enkelkinder, hatte aber bis 1920 als Hebamme gearbeitet, einen Beruf, den sie nach einer ersten Verurteilung wegen Schwangerschaftsabbruchs aufgeben musste. Zwei weitere Verurteilungen erfolgten 1930 und 1935. Obwohl Kiss die Abtreibung an Moser vehement und mehrfach bestritt, wurde sie in Untersuchungshaft genommen und angeklagt.
Das Gerichtsverfahren fand am 2. Februar 1947 statt. Kiss, verteidigt von einem „Armenvertreter“, gestand die ihr zur Last gelegte Tat: Sie habe einen Gummikatheter in die Gebärmutter Mosers eingeführt, um einen Abortus herbeizuführen, und die junge Frau dann weggeschickt. Das Gericht sprach Kiss aufgrund ihres Geständnisses, der Aussagen der Zeugen und der Zeuginnen sowie des medizinischen Gutachters schuldig. Der Gutachter hatte ausgeführt, dass der Tod Mosers zweifelsfrei auf den illegalen Eingriff zurückzuführen sei. Die angewandte Methode sei zum damaligen Zeitpunkt gebräuchlich für „Abtreiber“ gewesen und würde auch unter hygienischen Bedingungen häufig zu Infektionen führen. Das Urteil lautete auf ein Jahr schweren Kerkers, „verschärft durch hartes Lager vierteljährlich“. Kiss nahm das Urteil an, ihr Gesuch um Haftaufschiebung, weil sie an Rheuma und Ischias leide und sich um ihre Enkel kümmern müsse, damit ihre Tochter ihrer Erwerbsarbeit nachgehen könne, lehnte das Gericht ab. Aufgrund der Berufung des Staatsanwalts wurde die Kerkerstrafe schließlich auf 18 Monate erhöht. Agnes Kiss‘ Antrag auf vorzeitige Entlassung, weil, wie der Gefängnisarzt bestätigte, eine Verbesserung ihrer „Gelenks-Muskel- und (…) Gelenksentzündung“ nicht mehr zu erwarten war, wurde abgelehnt. Agnes Kiss wurde schließlich unter Anrechnung der Untersuchungshaft am 26. März 1948 wieder aus dem „Gefangenhaus“ am Wiener Mittersteig entlassen.

Ein privates Sanatorium

Das Sanatorium Auersperg war eine in der Auerspergstraße 9 gelegene Privatklinik — wie in der Presse zu lesen war, eine der „teuersten“ und „exklusivsten Krankenanstalten Wiens“, die im Jahr 1955 im Zuge des „Skandal Auersperg“ öffentliche Aufmerksamkeit erlangte. Die private Krankenpflegerin eines dort aufgenommenen Patienten hatte Verdacht geschöpft und die im Sanatorium vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche zur Anzeige gebracht. Nach Observierung durch die Polizei beschlagnahmte diese 940 Krankengeschichten.

Infolgedessen wurden über hundert Ärzte vernommen. In den darauffolgenden Prozessen, die sich insgesamt über vier Jahre hinzogen, erhielten mehr als 50 von ihnen ein bis zwei Jahre Praxisverbot, die schließlich 1959 in bedingte Strafen umgewandelt wurden.

In den entsprechenden Netzwerken dürfte das Sanatorium Auersperg für die dort offenbar zahlreich vorgenommenen Abtreibungen bekannt gewesen sein, bis weit in den Westen Österreichs. Auffällig sind die sich wiederholenden Rechtfertigungen der Patientinnen für das Aufsuchen von Gynäkologen und Internisten, die ihre Privatpraxen in der Nähe des Wiener Westbahnhofs hatten und zugleich im Sanatorium Auersperg angestellt waren. Während einer Zugfahrt oder wenige Stunden nach ihrer Ankunft in Wien hätten sich starke Blutungen oder Schmerzen bei den Frauen eingestellt. Aufgrund der örtlichen Nähe zwischen dem Westbahnhof, wo sie gerade angekommen waren, und den umliegenden Arztpraxen sei es, durch Zufall, so viele Frauen, dazu gekommen, dass sie die Praxis der Fachärzte aufgesucht hätten. Die Ärzte hätten einen beginnenden Abortus oder Ähnliches diagnostiziert, was eine Kürettage, die damalige Methode der Wahl für einen Schwangerschaftsabbruch, notwendig gemacht hätte. Bevor die Frauen dann zum Eingriff in das Sanatorium Auersperg verwiesen wurden, schickten die Ärzte sie noch zu ihnen bekannten Internisten, die das Vorliegen der gesundheitlichen Probleme bestätigten. Das Honorar für den Eingriff belief sich auf 1.800 Schilling, eine Summe, die etwa die Hälfte dessen ausmachte, was die beschuldigten Ärzte als ihr monatliches Einkommen angaben. Weil die verdächtigten Ärzte unbeirrt an ihrer Verantwortung festhielten, war eine gegenteilige Beweisführung für die Gerichte sehr schwierig. Die vergleichsweise milden Urteile erfolgten wegen dem Fahrlässigkeitsdelikt der Vornahme eines leichtfertigen Eingriffes an einer Schwangeren (§357a), also nicht wegen des Verbrechens des Schwangerschaftsabbruchs. Dieses ungewöhnliche Vorgehen der Richter war möglicherweise der Tatsache geschuldet, dass der „Skandal“ mitten in der „guten“ Wiener Gesellschaft angesiedelt war. Die öffentliche Aufregung wogte hoch, Mitgefühl für die Mediziner, die auch von der Ärztekammer unterstützt wurden, war verbreitet. Außerdem sicherten sich die beteiligten Ärzte bereits durch ihr ausgeklügeltes Vorgehen, dann durch ihre Aussagen gegenseitig ab. Auch die betroffenen Patientinnen gehörten einer gesellschaftlichen Schicht an, deren Angehörige sich eher gegen strafrechtliche Verfolgung zu wehren wussten. Viele der beschuldigten Frauen verweigerten jegliche Untersuchung, oft auch die Aussage. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Frauen, die die Abbrüche hatten durchführen lassen, bestanden in zumeist bedingten Haftstrafen von wenigen Wochen, blieben also vergleichsweise gering. Allerdings sahen sich die Frauen oft Jahre nach dem Eingriff einer strafrechtlichen Untersuchung ausgesetzt, deren Ausgang ungewiss war.
Angesichts der Verstrickung einer so großen Zahl von Ärzten in einen Strafprozess kam kurzfristig Bewegung in die in der Koalition festgefahrene Diskussion um die Reform der Abtreibungsbestimmungen. Sie verlor ihre Dynamik aber schnell in der Pattstellung der Koalitionsparteien, sodass sich die gesetzliche Situation auch in den nächsten beiden Jahrzehnten nicht änderte.

Die Patientinnen des Dr. Dinhobl

Franziska Maier, geboren 1942, war 1965, also im Alter von 23 Jahren, schwanger geworden. Die verheiratete Konsum-Verkäuferin, die im östlichen Weinviertel wohnte, war zu diesem Zeitpunkt mit dem Leiter einer Konsum-Filiale verheiratet und hatte schon zwei Kinder, die drei bzw. vier Jahre alt waren. Vor einer weiteren Schwangerschaft hatte sie Angst — so sagte sie jedenfalls später dem Gericht —, weil schon die Schwangerschaft, nach der ihr zweites Kind geboren worden war, Komplikationen mit sich gebracht habe. Maier fühlte sich von einer weiteren Schwangerschaft und noch einem Kind überfordert und wollte ihre Schwangerschaft zuerst, mittels einer hohen Dosis Chinin, selbst beenden. Als das nicht half, suchte sie einen anderen Weg. Eine Freundin befragte eine Arbeitskollegin und kam mit einem Namen zurück: Der Gynäkologe Dr. Dinhobl im 8. Bezirk in Wien würde Abbrüche verhältnismäßig preisgünstig durchführen. Vielleicht sagte die Freundin auch, dass Dinhobl verlässlich und sachkundig sei, dass ein Eingriff also verhältnismäßig sicher wäre. Die junge Frau begab sich mehrfach in Dinhobls Ordination, weil eine Schwangerschaft zuerst nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, sie bekam jedes Mal nicht weiter spezifizierte Injektionen. Als ein Schwangerschaftstest schließlich positiv ausfiel, erklärte sich Dinhobl bereit, der Frau, die ihm, wie er später aussagte, „vernünftig“ erschien, in ihrem Wunsch, die Schwangerschaft zu beenden, zu unterstützen. Mit dem Hinweis, dass an jenem Tag niemand dort sei, bestellte Dr. Dinhobl Frau Maier für den Vormittag des 16. November 1965 in seine Ordination, die zugleich seine Wohnung war. Er gab Maier eine Spritze und führte den Abbruch — auf einem Esstisch, wie Maier später aussagen sollte — mittels Kürettage durch. Maier empfand den Eingriff als sehr lang und schmerzhaft. Der Arzt machte dabei einen Fehler — wohl das erste Mal in 20 Jahren, in denen er Tausende solcher Eingriffe durchgeführt hatte. Mit seinen Instrumenten durchstieß er die Gebärmutterwand. Später stellte sich heraus, dass dadurch Teile des Fötus in die Bauchhöhle geraten waren. Dinhobl bemerkte gleich nach dem Eingriff, dass die Operation nicht gut verlaufen war, bekam aber Angst, dass sein Fehler eine polizeiliche Untersuchung nach sich ziehen würde. Er riet Maier daher, sie solle zur Stabilisierung des Kreislaufs einen Kaffee trinken und frühestens nach einigen Tagen einen Arzt aufsuchen. Dann könne der Eingriff nicht mehr diagnostiziert werden. Maier zahlte noch das vereinbarte Honorar: 1.700 Schilling, übrigens genauso viel, wie sie später vor Gericht als monatliches Einkommen angab. Dann machte sich Maier, der ihre Verletzung nicht bewusst war, begleitet von einer Freundin mit dem Zug auf den Weg nach Hause. Aber schon auf der Fahrt verlor sie immer wieder das Bewusstsein, sodass sie schließlich der Hausarzt als Notfall ins Krankenhaus Mistelbach einwies. Dort wurde schnell erkannt, dass sich Maier in Lebensgefahr befand: Sie wurde notoperiert, ihr wurde die Gebärmutter entfernt. Die 23-jährige Mutter zweier Kleinkinder überlebte schließlich mit Glück.
Die Spitalsärzte hatten einen klaren Verdacht, was die lebensbedrohliche Situation ausgelöst hatte, und erstatteten Anzeige. Das hatte schon am nächsten Tag die Verhaftung des Wiener Gynäkologen und eine Hausdurchsuchung in seiner Praxis, später eine Lawine von Einvernahmen, Prozessen und Urteilen zur Folge. Mehrere Hundert Frauen wurden schließlich aufgrund der Patientinnendokumentation des Arztes identifiziert, die verdächtigt wurden, einen oder mehrere verbotene Schwangerschaftsabbrüche an sich durchführen lassen zu haben. Oft Jahre nach ihrem Besuch beim Gynäkologen wurden Frauen von der Polizei einvernommen und zu intimen Details ihrer Biographie und Krankengeschichte befragt. Die Verantwortung von Dr. Dinhobl lautete, er habe ausschließlich medizinisch notwendige Eingriffe im Fall von Schwangerschaftskomplikationen durchgeführt. Schließlich wurde Dinhobl nur in 53 Fällen angeklagt und zwei Jahre später, nach einem überraschenden Geständnis im Prozess, auch schuldig gesprochen: Das Strafausmaß wurde ausgeschöpft, Dinhobl zu fünf Jahren schweren Kerkers mit der Strafverschärfung von hartem Lager vierteljährlich verurteilt. Angetreten hat er seine Strafe allerdings nicht. Aufgrund seines Alters und seiner Kriegsversehrtheit wurde er schließlich für strafunfähig erklärt. Die angeklagten Frauen erhielten jeweils ebenfalls Haftstrafen, meist einige Wochen oder Monate schweren Kerkers. Ausgesprochen wurden die Strafen allerdings bedingt, sodass vermutlich nur ganz wenige der Frauen tatsächlich ins Gefängnis mussten.
Wer war aber Dinhobl? Was kann man aufgrund der Prozessakten über seine Patientinnen sagen? Dinhobl, geboren 1890, hatte schon vor dem Ersten Weltkrieg Medizin studiert und war dann sowohl im Ersten als auch im Zweiten Weltkrieg Soldat. Im Zweiten Weltkrieg erlitt er schwere Erfrierungen, die in den folgenden Jahren zu mehreren Amputationen, zuletzt eines Unterschenkels führten. Bald nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann er, illegale Schwangerschaftsabbrüche in seiner Ordination durchzuführen, und verdiente damit, trotz vergleichsweise niedriger Tarife — Mitte der 1960er Jahre durchschnittlich 1.500 Schilling — über eine Million Schilling, wie ihm die Anklage und später die Steuerbehörde zur Last legte. Seine Ordination dürfte dafür bekannt gewesen ein, dass er bereit war, Schwangerschaften zu beenden, und dass er das kompetent durchführte. Aus den Akten geht aber auch hervor, dass Dinhobl manche Frauen, die sich an ihn wandten, ab- bzw. weiterverwies, vermutlich vor allem solche, deren Schwangerschaft aus seiner Sicht schon zu weit fortgeschritten war. Bis der damals 75-Jährige Witwer, nachdem er Franziska Maier gefährlich verletzt hatte, im November 1965 verhaftet wurde, machte er zumindest keine medizinischen Fehler, die aktenkundig geworden wären. Von seinen Patientinnen kennen wir nur Eckdaten aus den Gerichtsverfahren gegen sie und aus den Aufzeichnungen, die der Arzt über die vielen Jahre penibel gemacht hatte. Die meisten Frauen waren in ihren Zwanzigern, manche schon etwas älter, kaum eine jünger. Viele von ihnen waren laut gerichtlichen Angaben Hausfrauen, andere Sekretärinnen oder Verkäuferinnen, die meisten waren verheiratet, viele hatten bereits Kinder. Am ehesten kann man sie wohl einer kleinbürgerlichen Mittelschicht zuordnen, unter denen, gegen die Voruntersuchungen eingeleitet wurden, befand sich keine Akademikerin. Viele Frauen kamen, so wie Maier, aus dem näheren oder weiteren Wiener Umland. Die allermeisten Frauen waren zum Zeitpunkt, als sie in die polizeilichen Erhebungen um Dr. Dinhobl gerieten, unbescholten und gingen einem geregelten Leben nach. Das Erlebnis, das sie mit dem Gynäkologen verband, holte sie oft Jahre danach in Gestalt der nachfragenden Polizei ein.
PS.: Franziska Maier wurde 1966 wegen des Verbrechens der Fruchtabtreibung verurteilt. Das Gericht bemaß als Strafe für die Unbescholtene sechs Wochen strengen Arrests, verschärft durch hartes Lager. Allerdings musste sie die Strafe nicht antreten, da sie auf drei Jahre Bewährung ausgesprochen wurde.